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Um den Herausforderungen der Pandemie im Herbst und Winter 2022/2023 zu begegnen, hat der Bundesgesetzgeber verschiedene Vorgaben zum Infektionsschutz aufgestellt.
Dazu gehört die Verpflichtung für teil- und vollstationäre Einrichtungen der Langzeitpflege, eine oder mehrere Personen zu benennen, die die Einhaltung folgender Aufgaben sicherstellt: Infektionshygiene, Testen, Impfen und die Versorgung mit antiviralen Medikamenten (siehe § 35 Abs. 1 Satz 7 IfSG).
Detailliert beschreibt Ihnen unsere Pflegeexpertin Sabine Hindrichs die Aufgaben des Infektionsschutzbeauftragten, inkl. der Finanzierung und Refinanzierung der Sonderleistung. Erfahren Sie auch, warum der Einsatz eines Infektionsschutzbeauftragten eine Chance sein kann und wie Sie Ihr QM-Handbuch so aktualisieren, dass Sie für die Herausforderungen im Herbst und Winter gut vorbereitet sind.
Übrigens: Um als Infektionsschutzbeauftragter für Ihre Einrichtung tätig zu werden, benötigen Sie keine Zusatzausbildung.
Im Anhang zum Download für Sie:
Lerninhalte:
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